Neuer fester Wechselkurs in Lieferantenrechnungen, Kundenaufträgen und Verkaufsverträgen

Wichtig

Dieser Inhalt ist archiviert und wird nicht aktualisiert. Die neueste Dokumentation finden Sie unter Microsoft Dynamics 365-Produktdokumentation. Die neuesten Veröffentlichungspläne finden Sie unter Dynamics 365- und Microsoft Power Platform-Veröffentlichungspläne.

Hinweis

In diesen Versionshinweisen werden Funktionen beschrieben, die unter Umständen noch nicht veröffentlicht worden sind. Wann die Veröffentlichung dieser Funktionen geplant ist, erfahren Sie unter Neuerungen und geplante Funktionen für Dynamics 365 for Finance and Operations. Die Zeitpläne für die Veröffentlichung und die geplanten Funktionen ändern sich möglicherweise oder erfolgen möglicherweise nicht (weitere Informationen finden Sie in der Microsoft-Richtlinie).

Lieferantenrechnungen, Kundenaufträge und Verkaufsverträge wurden aktualisiert und enthalten nun einen festen Wechselkurs für die Berichtswährung. Bei abweichender Transaktionswährung kann sowohl für die Buchhaltungs- als auch für die Berichtswährung ein fester Wechselkurs festgelegt werden. Dies vervollständigt die für die Doppelwährung erforderlichen Kurse.

Wenn die Buchhaltungs- und die Berichtswährung identisch sind, wird der feste Wechselkurs synchron gehalten, indem der feste Wechselkurs der Buchhaltungswährung auf den festen Wechselkurs der Berichtswährung gesetzt wird. Der feste Wechselkurs der Berichtswährung kann für diese Setup-Konfiguration nicht geändert werden. Bei unterschiedlicher Buchhaltungs- und Berichtswährung kann sowohl für die Buchhaltungs- als auch für die Berichtswährung ein fester Wechselkurs während des Buchungseintrags festgelegt werden. Wenn die Berichtswährung nicht im Sachkonto definiert wurde, ist das Feld „Fester Wechselkurs der Berichtswährung” nicht aktiviert, und es wird kein Betrag für die Berichtswährung berechnet.