CodeGroup.Resolve(Evidence) Methode

Definition

Löst beim Überschreiben in einer abgeleiteten Klasse Richtlinien für die Codegruppe und ihre untergeordnete Elemente für einen Beweissatz auf.

public:
 abstract System::Security::Policy::PolicyStatement ^ Resolve(System::Security::Policy::Evidence ^ evidence);
public abstract System.Security.Policy.PolicyStatement Resolve (System.Security.Policy.Evidence evidence);
abstract member Resolve : System.Security.Policy.Evidence -> System.Security.Policy.PolicyStatement
Public MustOverride Function Resolve (evidence As Evidence) As PolicyStatement

Parameter

evidence
Evidence

Der Beweis für die Assembly.

Gibt zurück

PolicyStatement

Eine Richtlinienanweisung, die aus den von der Codegruppe mit optionalen Attributen gewährten Berechtigungen besteht, oder null, wenn die Codegruppe nicht angewendet werden kann, weil die Mitgliedschaftsbedingung nicht mit den angegebenen Beweisen übereinstimmt.

Hinweise

Angesichts von Nachweisen, dass eine Assembly geladen werden soll, wertet diese Methode die Codegruppe aus, indem Sie die Mitgliedschaftsbedingung anhand der angegebenen Nachweise überprüfen. Wenn eine Übereinstimmung vorhanden ist, gibt diese Methode eine Richtlinienanweisung für die Codegruppe zurück, einschließlich der Auswertung untergeordneter Codegruppen.

Für eine UnionCodeGroup, alle untergeordneten Codegruppen, deren Mitgliedschaftsbedingung mit den angegebenen Nachweisen übereinstimmt, werden ebenfalls aufgelöst, und alle resultierenden Richtlinienanweisungen werden mit der Richtlinienanweisung der übergeordneten Union-Codegruppe kombiniert. Jeder untergeordnete Codegruppentyp bestimmt, wie alle untergeordneten Gruppen angewendet werden, je nachdem, wie die Resolve Methoden dieser untergeordneten Gruppen funktionieren.

Das .NET Framework Sicherheitssystem verwendet Resolve auf den Richtlinienebenen, um zu bestimmen, welche Berechtigungen zum Laden von Code aus den resultierenden Richtlinienanweisungen und der Codeanforderung für die Assembly gewährt werden sollen.

Gilt für