InputBinding.CommandTarget Eigenschaft

Definition

Ruft das Zielelement des Befehls ab oder legt dieses fest.

public:
 property System::Windows::IInputElement ^ CommandTarget { System::Windows::IInputElement ^ get(); void set(System::Windows::IInputElement ^ value); };
public System.Windows.IInputElement CommandTarget { get; set; }
member this.CommandTarget : System.Windows.IInputElement with get, set
Public Property CommandTarget As IInputElement

Eigenschaftswert

Das Ziel des Befehls. Der Standardwert ist null.

Hinweise

Im Windows Presentation Foundation-Befehlssystem gilt die CommandTarget -Eigenschaft für ein ICommandSource -Objekt nur, wenn ein ICommand istRoutedCommand. Wenn CommandTarget auf eine ICommandSource festgelegt und der entsprechende Befehl kein RoutedCommand ist, wird das Befehlsziel ignoriert.

Bei Verwendung mit ist RoutedCommanddas Befehlsziel das Objekt, für das die Executed Ereignisse und CanExecute ausgelöst werden. Wenn die CommandTarget -Eigenschaft nicht festgelegt ist, wird das -Element mit Tastaturfokus als Ziel verwendet.

Die InputBinding Klasse selbst unterstützt keine XAML-Verwendung, da sie keinen öffentlichen parameterlosen Konstruktor verfügbar macht (es gibt einen parameterlosen Konstruktor, der jedoch geschützt ist). Abgeleitete Klassen können jedoch einen öffentlichen Konstruktor verfügbar machen und daher Eigenschaften festlegen, die mit XAML-Verwendung geerbt InputBinding werden. Zwei vorhandene InputBinding abgeleitete Klassen, die in XAML instanziiert werden können und Eigenschaften in XAML festlegen können, sind KeyBinding und MouseBinding.

Verwendung von XAML-Attributen

<inputBindingDerivedClass CommandTarget="bindingToTarget"/>  

XAML-Werte

inputBindingDerivedClass
Eine abgeleitete Klasse von, InputBinding die Objektelementsyntax unterstützt, z KeyBinding . B. oder MouseBinding. Siehe Hinweise.

bindingToTarget
Eine Zeichenfolge, die einen Bindungssyntaxtyp verwendet, der einen Objektverweis auf ein vorhandenes benanntes Element zurückgeben kann. Siehe Hinweise.

Gilt für: