Steuerrichtlinien für Europa

Die EU-Direktive bietet Bestimmungen, die von allen Mitgliedsstaaten befolgt werden müssen, in Bezug auf Rechnungsregeln und Informationen, die bei der Rechnungserstellung beachtet werden müssen. Die EU-Direktive führt Informationen auf, die von Lieferanten für seine Kunden in der EU erforderlich sind. Beispielsweise könnte eine Rechnung eine Referenz enthalten, die den rechtlichen Gründe für eine Nullbewertung der Mehrwertsteuer oder eine Ausnahme beschreibt. Wenn mit einer Rechnung eine zuvor ausgestellte Rechnung angepasst wird, beispielsweise eine Gutschrift, muss eine eindeutige Referenz zur ursprünglichen Rechnung vorgenommen werden.

  • Um eine Beschreibung der Mehrwertsteuercodes auf einer Verkaufsrechnung, Freitextrechnung oder einem Projektrechnungsbericht zu drucken, richten Sie den Referenztext der Steuer-Direktive auf den Mehrwertsteuercodes ein.
  • Für Gutschriften werden die Nummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung zusammen mit dem Grund für die Berichtigung gedruckt.

Notiz

Überprüfen Sie, ob das Feld Mehrwertsteuerspezifikation auf Erfassungswährung oder auf Erfassungs- und Firmenwährung festgelegt ist. Öffnen Sie hierfür auf der Seite Formulareinstellungen die Registerkarte Allgemein (Debitoren > Einrichtung > Formulare > Formulareinstellungen oder Projektverwaltung und Buchhaltung > Einrichtung > Formulare > Formulareinstellungen).