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Löschen, Wiederherstellen oder Zerstören eines Gruppenrichtlinienobjekts

Als genehmigende Person können Sie ein Gruppenrichtlinie -Objekt (GPO) löschen (es in den Papierkorb verschieben), ein Gruppenrichtlinienobjekt aus dem Papierkorb wiederherstellen (es in das Archiv zurückgeben) oder ein Gruppenrichtlinienobjekt zerstören (endgültig löschen, damit es nicht mehr wiederhergestellt werden kann).