Farbfunktionen
Die folgenden Funktionen werden mit Farbe verwendet.
| Funktion | BESCHREIBUNG |
|---|---|
| AnimatePalette | Ersetzt Einträge in der angegebenen logischen Palette. |
| CreateHalftonePalette | Erstellt eine Halbtonpalette für den angegebenen Gerätekontext (DC). |
| CreatePalette | Erstellt eine logische Palette. |
| GetColorAdjustment | Ruft die Farbanpassungswerte für den angegebenen DC ab. |
| GetGrammrestColor | Ruft einen Farbwert ab, der eine Farbe aus der Systempalette identifiziert, die angezeigt wird, wenn der angegebene Farbwert verwendet wird. |
| GetGrammrestPaletteIndex | Ruft den Index für den Eintrag in der angegebenen logischen Palette ab, der am besten zu einem angegebenen Farbwertpasst. |
| GetPaletteEntries | Ruft einen angegebenen Bereich von Paletteneinträgen aus der angegebenen logischen Palette ab. |
| GetSystemPaletteEntries | Ruft einen Bereich von Paletteneinträgen aus der Systempalette ab, die dem angegebenen DC zugeordnet ist. |
| GetSystemPaletteUse | Ruft den aktuellen Zustand der (physischen) Systempalette für den angegebenen DC ab. |
| RealizePalette | Karten Paletteneinträge aus der aktuellen logischen Palette in die Systempalette. |
| ResizePalette | Vergrößert oder verkleinert einer logischen Palette auf der Grundlage des angegebenen Werts. |
| Wählen SiePalette aus. | Wählt die angegebene logische Palette in einem Gerätekontext aus. |
| SetColorAdjustment | Legt die Farbanpassungswerte für einen Domänencontroller mithilfe der angegebenen Werte fest. |
| SetPaletteEntries | Legt RGB-Farbwerte (Rot, Grün, Blau) und Flags in einem Bereich von Einträgen in einer logischen Palette fest. |
| SetSystemPaletteUse | Ermöglicht einer Anwendung anzugeben, ob die Systempalette 2 oder 20 statische Farben enthält. |
| UnrealizeObject | Setzt den Ursprung eines Pinsels zurück oder setzt eine logische Palette zurück. |
| UpdateColors | Aktualisiert den Clientbereich des angegebenen Gerätekontexts, indem die aktuellen Farben im Clientbereich der aktuell realisierten logischen Palette neu zuweise. |