Kreditbriefe

Kreditbriefe sind Bankdokumente, die häufig für den Einkauf und Verkauf im internationalen Warenverkehr verwendet werden.

Mit Kreditbriefen wird bei internationalen Transaktionen sichergestellt, dass eine Zahlung geleistet wird. Ein Kreditbrief stellt eine Vereinbarung dar, die von einer Bank ausgegeben wird. Darin gewährleistet die Bank die Zahlung im Auftrag des Einkäufers, sofern die Vertragsbedingungen zwischen Einkäufer und Verkäufer erfüllt sind. Ein Kreditbrief wird auch als durch Dokumente belegter Kredit bezeichnet.

Für einen Importkreditbrief, ist die juristische Person der Einkäufer bzw. der Bewerber für den Kreditbrief. Für einen Exportkreditbrief ist die juristische Person der Verkäufer bzw. der Begünstige für Akkreditivs. Die folgenden Parteien sind bei einem Kreditbrief beteiligt:

  • Der Antragsteller (Einkäufer), der für die Waren bezahlt
  • Der Begünstigte (Verkäufer), der die Zahlung erhält
  • Die ausstellende Bank, die den Kreditbrief ausgibt
  • Die avisierende Bank, die die Transaktion im Auftrag des Antragstellers ausführt

Der Kreditbrief umfasst eine Beschreibung der Waren, die erforderlichen Dokumente, das Lieferdatum und das Ablaufdatum, nach dem keine Zahlung mehr geleistet wird. Die ausstellende Bank behält eine Marge für den Kreditbrief ein.

Ein Kreditbrief kann entweder widerrufbar oder unwiderruflich sein. Die Art eines Kreditbrief kann übertragbar, nicht übertragbar oder revolvierend sein. In der Regel stellt ein Kreditbrief eine unwiderrufliche und bestätigte Vereinbarung dar, nach der die Zahlung bei Vorlage vollständiger und richtiger Versandunterlagen an einen speziellen Begünstigen geleistet wird.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Themen:

Importkreditbrief importieren

Kreditbrief exportieren

Bankfazilitätsvereinbarung für Kreditbrief erstellen